Behandlungsablauf

Wann sollten Sie zum Kieferorthopäden?

Bereits mit fünf Jahren ist eine kieferorthopädische Untersuchung und Beratung sinnvoll, auch wenn keine Überweisung durch den Zahnarzt erfolgt ist. Dann kann man sicher sein, dass nichts übersehen wird bzw. der richtige Zeitpunkt für den Beginn der Behandlung nicht verpasst wird.

Die Spätschäden bei einer Nicht-Behandlung

• Sprachstörungen

• Schäden am Kiefergelenk (z.B. „Knacken“ der Gelenke)

• Verspannungen, Kopfschmerzen

• Überlastung von Zähnen

• Zahnfleischentzündung, Parodontitis, Karies

• Zahnlockerung

• Probleme im gesamten Bereich der Wirbelsäule

Beginn der Behandlung

Nach einer ausführlichen Beratung und Diagnose, zu Beginn einer Behandlung erstellen wir die Planungsunterlagen (Modelle, Röntgenbilder, Fotos). Wir besprechen vor Behandlungsbeginn mit den Eltern und Patienten noch einmal die Wahl der gewünschten/möglichen Behandlungsgeräte und alle Kostenfragen. Damit Sie immer auf dem Laufenden sind, besprechen wir mit Ihnen in regelmäßigen Abständen den Behandlungsfortschritt.

Stabilisierung (Retention) des erreichten Ergebnis

Endlich geschafft: Zähne und Lächeln sind in Bestform! Die "aktive Phase" der kieferorthopädischen Behandlung ist abgeschlossen. Da sich Zähne bewegen und lebenslang "wandern" können, ist es wichtig, das erzielte Behandlungsergebnis zu sichern. Das kann entweder mittels herausnehmbarer oder festsitzender Apparaturen, gegebenenfalls mit einer Kombination aus beidem, erreicht werden. Wir erläutern Ihnen gerne die Details der verschiedenen Lösungen.

Behandlungskosten

Gesetzliche Krankenversicherungen

Gesetzliche Krankenkassen können ggf. im Zuge der Kosteneinsparung im Gesundheitswesen nicht mehr alle Kosten übernehmen. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlung nur, wenn ein hinreichend medizinischer Befund über eine gravierende Fehlstellung der Zähne vorliegt. Seit der Einführung der „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG) wird die Behandlung mancher Fehlbisse, abhängig von der Diagnose und der Einstufung nach den KIG-Vorgaben, gar nicht mehr von den Kassen übernommen. Dies betrifft besonders die Behandlung bei kleinen Kindern (Frühbehandlung). Diese Behandlungen müssen von den Eltern komplett selbst bezahlt werden.

Bei der Behandlungsplanung wird über der bestmöglichen Behandlungsmethoden, über moderne, ästhetische und komfortable Materialien gesprochen sowie über die Höhe der anfallenden Kosten.

 

Private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen bezahlen kieferorthopädische Behandlungen in der Regel unabhängig vom Lebensalter, jedoch abhängig vom abgeschlossenen Tarif. Wir beraten und unterstützen Sie gerne ausführlich und kompetent.